Arbeit 4.0, mehr Flexibilität in der Arbeitszeitgestaltung, Home Office: die meisten Unternehmen wünschen sich flexible Arbeitszeitmodelle - und Mitarbeiter. Wie passt das aktuelle Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH, 55/18) zur vollständigen Zeiterfassung dazu?
Unter’m Strich bedeutet es, dass Unternehmen in Zukunft die gesamte Arbeitszeit ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter dokumentieren müssen.
Das Urteil wurde äußerst medienwirksam aufgenommen. Doch was steckt eigentlich dahinter? Hält die Stechuhr erneut Einzug in die Unternehmen? Wird Stempeln oder sich online einzuloggen bald für jeden zum Alltag gehören? Was bedeutet das für die gut 3,5 Mio. Unternehmen in Deutschland?
Zunächst einmal ist der deutsche Gesetzgeber gefragt, das Urteil national umzusetzen. Und Bundesarbeitsminister Heil hat bereits angekündigt, das EuGH-Urteil "modern, verlässlich und objektiv" umsetzen zu wollen.
Dabei will er Gestaltungsspielräume nutzen, die vom EuGH auch tatsächlich eingeräumt sind. Eine "Klärung" soll bis Ende des Jahres herbeigeführt werden. Wann und mit welchem Inhalt eine gesetzliche Regelung aufgrund einer solchen Klärung erfolgen wird, ist im Moment offen.
Denn Sie kennen bereits die Vorteile einer digitalen Zeiterfassung, zum Beispiel wie wenig Zeit und Aufwand solch eine Lösung kostet. Und wie auf der anderen Seite die Motivation der Mitarbeiter gesteigert wird, weil sie in die Planung und Erfassung integriert werden. Was für Fairness und Transparenz sorgt.
Mit einer intelligenten App-Lösung
Aber gehen wir noch mal einen Schritt zurück:
Eine spanische Gewerkschaft hatte geklagt, weil sie für die Angestellten der Deutschen Bank in Spanien eine Zeiterfassung erstreiten wollte. Das Argument der Gewerkschaft: für den Schutz der Arbeitnehmer sei es nicht ausreichend, wenn lediglich - wie in Spanien gesetzlich geregelt - geleistete Überstunden von Arbeitgebern dokumentiert werden müssen. Vielmehr sei es notwendig, die gesamte Arbeitszeit zu erfassen.
Denn sonst sei es für die Arbeitnehmer unmöglich, die Einhaltung der Arbeitszeitgesetze zu überwachen und ihre Rechte aus der geleisteten Arbeitszeit geltend zu machen.
Gültig wird das Urteil nun für alle EU-Mitgliedsstaaten, da es sich beim Arbeitsschutz um ein Grundrecht aller Europäerinnen und Europäer handelt.
Die obersten EU-Richter haben ihr Urteil ganz hoch aufgehängt. Sie berufen sich auf die Grundrechte-Charta. Und sagen damit, dass die Einhaltung von Höchstarbeitszeiten und Ruhepausen ein Grundrecht ist, das geschützt werden muss.
Das heißt maximal 48 Stunden Arbeit pro Woche, mindestens elf Stunden Ruhezeit am Stück pro Tag und mindestens einmal in der Woche 24 Stunden Ruhezeit.
Schon heute verpflichtet §16 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) Arbeitgeber, Arbeitszeiten aufzuzeichnen, die über die werktägliche Arbeitszeit von acht Stunden (§3 ArbZG) hinausgehen. Es sei denn, es liegen bestimmte Ausnahmegründe für die Verlängerung auf zehn Stunden vor. Unabhängig davon müssen die gesetzlich vorgeschriebenen Ruhezeiten eingehalten werden.
Wie das gemacht wird, entscheidet der Arbeitgeber. Ein schriftliches (oder digitales) System ist auch bisher nicht vorgeschrieben. Und in vielen Firmen wird das auf Basis einer Vertrauensarbeitszeit-Regelung gelebt.
Auch in Spanien, wo das EuGH-Urteil bereits in geltendes Recht umgesetzt wurde, ist die Form der Erfassung nicht vorgeschrieben. Die ersten Auswirkungen sind laut Handelsblatt auch schon zu beobachten.
In Unternehmen, die bereits ein System zur Zeiterfassung haben, ist der Aufwand sehr überschaubar. Mitarbeiter, die bis jetzt noch nicht gestempelt haben, müssen ihre Zeiten nun auch erfassen.
Kontrolle oder Vertrauen? Mitarbeiter in Unternehmen, in denen nach "Vertrauensarbeitszeit" gearbeitet wird, haben heutzutage häufig die Herausforderung, dass Job und Freizeit immer mehr verschwimmen.
Die Folgen für ihre Arbeitgeber hängen jetzt davon ab, wie diese mit der Vertrauensarbeitszeit umgehen. Sind beide Seiten bisher mit den gelebten Zeiten zufrieden, wird sich sicher eine unbürokratische Lösung finden.
Wenn Produktivität und Arbeitszeiterfassung allerdings nicht mehr im Einklang stehen und das "Vertrauen" bisher zu intransparenten (und damit unbezahlten) Überstunden führt, wird ein Zeiterfassungssystem Klarheit bringen.
Denn die meisten Arbeitsverträge lauten noch immer auf „Geld gegen Arbeitsleistung“. Und diese ist zumeist in Arbeitsstunden beschrieben, nicht auf Basis von Ergebnissen.
Statistiken belegen übrigens: 2017 und 2018 haben Arbeitnehmer allein in Deutschland laut Daten der Bundesregierung jeweils rund eine Milliarde Überstunden geleistet, ohne dafür entlohnt zu werden. Auch wie mit Pendelzeiten umzugehen ist, ist umstritten.
Eine Zeiterfassung - egal ob Zettel, Stempeluhr oder App - zur Überwachung der Anwesenheitszeit der Mitarbeiter einzusetzen, ist ziemlich antiquiert.
Zum Führen von Arbeitszeitkonten, zur Berechnung von Zuschlägen, zum Bearbeiten von Abwesenheiten und um die richtigen Mitarbeiter zur richtigen Zeit am richtigen Ort zu haben, sind diese Lösungen allerdings sehr sinnvoll.
Denn wer attraktiv für neue und bestehende Mitarbeiter sein möchte, lockt heute mit flexiblen Arbeitszeiten. Und die können durch digitale Lösungen ganz einfach realisiert werden. Deshalb setzen viele Unternehmen längst elektronische Lösungen für die Zeiterfassung ein.
Software zur Zeiterfassung gibt es wie Sand am Meer. Doch wodurch zeichnet sich eine professionelle Lösung aus?
Hier gibt’s Tipps zur erfolgreichen Auswahl einer Software-Lösung.
Möchten Sie mehr erfahren? Dann vereinbaren Sie doch gleich Ihren Termin für eine kostenlose, unverbindliche Produktdemo: